
Anfrage im Bundesministerium der Justiz nach dem Sachstand der Novellierung des
Pressespiegel-Paragraphen § 49 Urheberrechtsgesetz:
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium der Justiz,
Professor Dr. Eckhard Pick vom 14. März 2000:
Sehr geehrter Herr Kollege,
auf Ihre Frage nach dem Sachstand der Novellierung des sog. Pressespiegel-Paragraphen,
§ 49 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) kann ich Ihnen mitteilen, dass der
Diskussionsentwurf eines 5. Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes, mit dem die Änderung des
§ 49 UrhG vorgeschlagen worden ist, zur Zeit überarbeitet wird. DDieser Gesetzentwurf dient der
Umsetzung einer europäischen Richtlinie, die noch beraten wird und auch Vorgaben
zum Pressespiegel enthält. Nach derzeitigem Stand ist damit zu rechnen, dass die Richtlinie etwa
Ende des Jahres in Kraft treten wird. Spätestens dann wird der überarbeitete Gesetzentwurf
vorzulegen sein.
Der Vorschlag zur Änderung des § 49 UrhG ist im übrigen auf ganz überwiegende Zustimmung der
betroffenen Kreise gestoßen. Zum Teil wird sogar gefordert, die Regelung noch weiter auszudehnen,
z.B. auf Photos. Von Seiten der Zeitungs- und Zeitchriftenverleger werden gegen die
Ermöglichung des elektronischen Pressespiegels Bedenken vorgebracht. Die Bundesregierung
setzt sich mit diesen Vorschlägen und Bedenken auseinander. Eine abschließende Entscheidung ist
noch nicht getroffen worden.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Eckhart Pick
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