Herzlich willkommen bei Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) MdB !
Vortrag Universität Passau am 3.12.2001
Vortragsreihe am Lehrstuhl für öffentliches
Recht der Universität Passau:
"Internetrecht pur - Praxis und Rechtswissenschaft im
Dialog"
Internet und Bundesgesetze
-
Das Internet zwischen Regulierung, Deregulierung und
Selbstregulierung
Ein Werkstattbericht
Dr. Martin Mayer MdB , www.m4m.de
1. Vorbemerkungen
ein Werkstattbericht
Ziel der Politik: Förderung des Internets durch gute allgemeine Rahmenbedingungen
(Rechtssicherheit, Rechtsfrieden)
- Paradigmenwechsel von der Pionierzeit zum Alltagsgebrauch
2. Selbstregulierung
- W3C - World Wide Web Consortium (selbstverwaltet) legt die Internetprotokolle
"Verkehrsregeln" fest
- ICANN selbstverwaltet, unter Aufsicht des US-Handelsmini-steriums Top-Level-Domain
- Nettikette - gute Umgangsformen
3. Deregulierung
in herkömmlichen Rechtsbereichen
Als Motor der Globalisierung führt das Internet zu mehr
- Wettbewerb um den Kunden: längere Ladenöffnungszeiten
- Wettbewerb der Standorte um die Unternehmen: kürzere Genehmigungsverfahren
4. Bisherige Regulierung
4.1 Das Informations- und Kommunikationsdienstegesetz des Bundes (IuKDG)
- "Pionier"-Gesetz als Artikelgesetz mit drei neuen Gesetzen und einer Reihe von
Anpassungen, Inkrafttreten: 1.8.1997
- Anlass: Zulassungsfreiheit für Teledienste sichern
- Kuriosum: IuKDG und MDStV teilweise wortgleich
4.2 Regulierung durch weitgehend analoge Anwendung
4.2.1 durch Gesetz
Die elektronische Form wird der Papierform gleichgestellt
- In Art. 4, 5, 6 IuKDG werden in bestimmten Vorschriften des Strafgesetzbuches und
anderer Gesetze die "Ton- und Bildträger, Datenspeicher und andere
Darstellungen" den Schriften gleichgestellt.
4.2.2 durch Rechtsprechung
Die Rechtsetzung im Domainnamenrecht unterhalb der Topleveldomain "de"
erfolgte bisher durch die Gerichte
Domaingrabbing - Reservierung und Hortung von Domainnamen
Markengrabbing - Reservierung und Hortung von Marken
4.3 Regulierung neuer Sachverhalte durch Gesetze und Verordnungen
4.3.1 Teledienstegesetz (TDG)
- Neue Formen der Zwischenspeicherung von Daten verlangen nach neuen Regelungen zur
Verantwortung für Inhalte
- Zugangsvermittler (Postbote): keine Verantwortung
- Inhalteanbieter (Absender): volle Verantwortung
- Bei Zwischenspeicherung: Verantwortung soweit bekannt, technisch möglich und zumutbar
4.3.2 Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG)
Neue Möglichkeiten der Speicherung, Verarbeitung und vor allem der Verknüpfung von
Daten stellen eine neue Herausforderung beim Datenschutz dar. Erlaubt ist in der
Datenspeicherung und Verwendung
- ohne Zustimmung des Nutzers nur das Notwendigste (Abrechnung, Verbrechensbekämpfung)
- mit Zustimmung des Nutzers jegliche Speicherung und Verknüpfung (Persönlicher Digitaler
Assistent)
4.3.3 Signaturgesetz (SigG)
- Sicherung von Identität, Authentizität und Geheimhaltung
- Bisher kaum praktische Bedeutung
- National 1997, EU-Richtlinie 2000 Neufassung national 2001
5. Ebene der Regulierung
- grenzenloses Internet verlangt internationale Regelungen
- nationale Regelungen als Beginn der Rechtsetzung: Beispiele Teledienstegesetz,
Teledienstedatenschutzgesetz, Signaturgesetz
- internationale Regelungen abhängig von Übereinstimmung der Rechtssysteme und Kulturen
- Mindeststandards: Beispiel Entwurf Cybercryme-Konvention der 41 Staaten des
Europarats + USA, Kanada u.a.
- Straftaten gegen die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Computerdaten
und -systemen
- Computerstraftaten
- Inhaltsbezogene Straftaten
- Einigung: Kinderpornographie
- Keine Einigung: Aufruf zu Gewalt und Rassenhass
6. Neue künftige Regulierung
- Sicherheit des Einzelnen - Sicherheit der Allgemeinheit, Einschränkung der
Verschlüsselung und Steganographie
- Neue Aufgaben im Verbraucherschutz, 0190er Nummern für Internetzugang, Unerwünschte
Werbung SPAM
- neue digitale Vervielfältigungsmöglichkeiten schaffen neue Fragen der Entlohnung von
Urhebern (Zweitveröffentlichung, Geräteabgabe, Digital Rights Managementsystem)
- neue digitale Gestaltungs- und Manipulationsmöglichkeiten schaffen neue Fragen des
Urheberpersönlichkeitsrechts
- Streit um die Patentierbarkeit von Software als solcher, von Geschäftsideen und
Dateiformaten (Open Source)
- Mehrwertsteuer auf Leistungen, die übers Netz kommen: Software, Musik,
Datenbankrecherchen: Wieviel? Wie? Wer? Interesse?
- Anpassung der Formvorschriften des öffentlichen Rechts an die Erfordernisse des
elektronischen Geschäftsverkehrs (Erprobungsgesetz)
7. Schlussbemerkung und Ausblick
- Internet und Bildung, öffentliche Beschaffung, Recht der Telekommunikation,
Rundfunkrecht, Wettbewerbsrecht, usw.
- Internet und Parlamentarier: Homepage, E-Mail, Suchmaschinen, gilt auch für Regierung,
Dienstleistungen, Wahlen
- Wann kommt die nächste neue Massenanwendung? (Killer App)
© pawlik; 4. Dez. 2001