Herzlich willkommen bei Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) MdB !
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Technologie
Dr. Martin Mayer(Siegertsbrunn),(CDU/CSU):
Nach welchem Zeitplan und welchem Verfahren
werden die noch ausstehenden Verordnungen
zum Telekommunikationsgesetz (TKG)
und zum Informations- und Kommunikationsdienstegesetz
(IuKDG) von der Bundesregierung vorgelegt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Siegmar Mosdorf
vom 4. Januar 1999
I. Verordnungen zum TKG:
1. Die Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung gemäß
§ 43 Abs. 3 TKG ist eine nicht durch den Bundesrat zustimmungspflichtige
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie und soll im ersten Quartal 1999 in Kraft gesetzt werden.
2. – Der Entwurf der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung
gemäß § 45 Abs. 1 TKG,
– die Verordnung über das Verfahren zur Aufstellung des Frequenznutzungsplanes
gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 TKG und
– die Frequenzzuteilungsverordnung gemäß § 47 Abs. 4 TKG befinden
sich derzeit im internen Abstimmungsprozeß. Die Verordnungen
bedürfen der Zustimmung des Bundesrates und sollen im Mai
1999 dem Bundesrat vorgelegt werden.
3. Von der Möglichkeit, eine Rechtsverordnung über technische
Schutzmaßnahmen nach § 87 Abs. 3 TKG zu erlassen, beabsichtigt
das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Anbetracht
des gemeinsam mit der Wirtschaft erarbeiteten Katalogs von
Sicherheitsanforderungen nach § 87 Abs. 1 TKG zunächst keinen
Gebrauch zu machen, solange die Telekommunikationsunternehmen
die Gefährdungen sachgerecht beurteilen und entsprechende
Vorsorgemaßnahmen treffen.
4. Die Rechtsverordnung über die technische und organisatorische
Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen in der Telekommunika-tion
gemäß § 88 Abs. 2 TKG soll in einer gegenüber dem bisherigen
Entwurf von Mai 1998 überarbeiteten Fassung im Verlauf des Jahres
1999 fertiggestellt werden.
II. Verordnungen zum IuKDG:
Das IuKDG enthält in Artikel 3 (Signaturgesetz) die Ermächtigung zu
einer Durchführungsverordnung. Diese Signaturverordnung ist am
1. November 1997 in Kraft getreten. Sie wird im Zusammenhang mit
dem Signaturgesetz in die Evaluierung des IuKDG (gemäß Drucksache
13/7935 vom 11. Juni 1997) mit einbezogen. Über die Ergebnisse dieser
Evaluierung wird die Bundesregierung Mitte 1999 dem Deutschen