| phm@ffii.org Hartmut Pilch München 2002-06-22: 2 Jahre sind bald vergangen, was ist nun aus dem maßgeschneiderten Schutzrecht geworden? Soweit ich sehen kann, lässt sich folgendes festhalten: (1) Das Urheberrecht erlaubt einen wirksamen und fairen Investitionsschutz für Softwareinnovatoren (2) Softwareaptente werden von Entwicklern als idiotische Bremsklötze wahrgenommen, und auch die Befürworter solcher Patente können kein einziges BEispiel eines Patentes nennen, welches man als achtens- und wünschenswert einstufen könnte. (3) Von zahlreichen volkswirtschaftlichen Studien, auch den von der Patentlobby angefertigten, behauptet keine einzige, dass Softwarepatente eine positive Wirkung hätten. (4) Auch verfassungsrechtlich sind Softwarepatente höchst bedenklich. Sie richten sich gegen die Allgemeine Handlungsfreiheit (GG Art 2), gegen die Ausdrucks- und Meinungsfreiheit (GG 5) sowie gegen vertragliche Gestaltungsfreiheit, freie Berufswahl, Würde des Menschen, Eigentum an individuellen geistigen Leistungen (Urheberrecht) und viele weitere Grundwerte. Trotzdem erlauben die EU-Kommission und die Bundesregierung weiterhin den Patentjuristen in ihren Reihen, die Rechtsbrüche des Europäischen Patentamtes abzusegnen und ihm einen Freibrief für grenzenlose Patentierbarkeit auszustellen. Trotz der Beiträge von MdB Mayer bleibt zu befürchten, dass es auch der CDU/CSU an der politischen Kraft fehlt, sich gegen eine Gruppe interessierter Patentjuristen zu stellen und das Gemeinwohl zu verteidigen. Es ist jetzt Zeit, ein Resümee der Moratoriumszeit zu ziehen und Tatkraft zu zeigen. Es geht auch um die Neue Mitte. In jeder Hinsicht sind jetzt politische Zukunftsinvestitionen fällig. MfG |
| keine@mail.com Peter Meier Frankfurt 6.1.2001: Softwarepatente: Wenn, dann nur für 'richtige' 'Erfindungen'. Nicht für triviale Sachen, nicht für 'selbstverständliches', nicht für bereits gewohnheitsmäßig eingeseztes. Nicht für arithmetische Operationen. Nicht für Schnittstellen, Dateiformate, Verschlüsselungsverfahren. |
| apfeiffer@beetz.com Axel Pfeiffer München
16.11.00: Von einem Befürworter softwarebezogener Patentierung (Patentanwalt in München) - Betrachtungen eher vergleichender Art: Die Gegner der softwarebezogenen Patentierung glauben, einen Sieg für die Branche zu erringen, wenn sie die Art. 52-Modifikation verhindern. Ich hielte das für einen Phyrrus-Sieg, denn: Sollten die Gegner der Modifikation Erfolg haben, wird dies das besonders in Deutschland schon manifeste Mißverständnis, es gäbe keine softwarebezogenen Patente, weiter festigen. Das muß verhindert werden, denn eines weiß ich sicher: Amerikaner saßen und sitzen diesem Mißverständnis nicht auf. SIE WERDEN bei ungeänderter Rechtslage WEITER SOFTWAREBEZOGENE PATENTE ANMELDEN UND BEKOMMEN, nicht weil sie böse Menschen oder Imperialisten sind, sondern weil sie von unseren Kräuselungen hier keine Ahnung haben und in Europa einfach das machen, was sie zu Hause auch machen. Wenn das in den nächsten Jahren so weiter geht, dann werden zumindest auf der patentrechtlichen Seite Amerikaner scheibchenweise immer dicker und Europäer genauso scheibchenweise immer dünner. Die Aktivitäten der Revisionsgegner fördern eine Tendenz in diese Richtung. Axel Pfeiffer |
| phm@ffii.org Hartmut Pilch München 2000-11-15: Vielen Dank für diese mit Herz und Verstand geschriebene Erklärung! Wir hoffen, dass die CDU/CSU-Fraktion einer Ratifizierung des EPÜ für den Fall ihre Zustimmung verweigern wird, dass diesmal in Art 52 EPÜ der Ausschluss von Computerprogrammen gestrichen wird. Zum Thema des "Maßgeschneiderten Softwareschutzrechtes" haben wir einen eigenes Thesenpapier erarbeitet: http://swpat.ffii.org/stidi/basti/ Wir hoffen auf einen fruchtbaren Dialog, der durchaus auch auf dem Niveau der interdisziplinären Forschung ernsthaft gefördert werden sollte. Es ist Zeit, dieses Thema aus den Fachrunden der Juristen heraus in die Öffentlichkeit zu holen, die ihm gebührt. Weiter so! Viele Grüße Hartmut Pilch Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V. http://swpat.ffii.org/ |
| mail@bettenpat.com Dr. Alexander Esslinger
9.10.2000: Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, |
| mm@m4m.de Dr. Martin Mayer MdB 29.09.2000: Sehr geehrter Herr Dr. Esslinger, |
| mail@bettenpat.com Dr. Esslinger,
Patentantwalt 25.9.2000: Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, |
| angumema@t-online.de Günther Schölch : Habe folgenden Brief an die Bundesministerin der Justiz, Frau Däubler-Gmelin,
Jerusalemer Straße 27, 10117 Berlin, am 19.9.2000 geschrieben: |
| kilian.graber@stud.uni-regensburg.de
Kilian Graber Regensburg 06.10.2000: Im Zuge der zunehmenden Globalisierung und der immer größer werdenden Verbreitung des Internet entstehen zweifelsohne rechtliche Probleme, die gelöst werden wollen: Dies wurde zum einen an der Verbreitung verfassungsfeindlicher Inhalte im Internet deutlich, andererseits aber auch an der Umgehung der in Deutschland geltenden Buchpreisbindung. Es ist sicherlich richtig, dass weder das Urheberrecht noch der Patentschutz ein geeignetes Mittel zur Handhabung der Software - Programmierung darstellt. Insofern erscheint es mir sinnvoll, eine derartige Diskussion vom Zaun zu brechen. Aber meines Erachtens sollte die Frage nicht isoliert betrachtet werden. Vielmehr sollte versucht werden, alle Probleme, die mit den neuen Medien zusammenhängen (vgl. oben), auf europäischer Ebene zu diskutieren und es sollten mögliche Auswege gefunden werden. Hierzu kann eine breite Diskussion um die Rechte der Software - Programmierung ein Anfang sein! |
HomeBetreuung durch: i-pro-services |