Herzlich willkommen bei Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) MdB !
Die parlamentarische Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Gesundheit,
Christa Nickels, MdB:
Sehr geehrter Herr Kollege , Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Welche Änderungen von Vorschriften der Europäischen Union zur Gentechnik
werden gegenwärtig bei der Europäischen Union vorbereitet und beraten?
Auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission vom Februar 1998
(EU-Bl. C 139 vom Mai 1998, S.1 und BR-Drucksache 229/98 vom 10.März 1998)
wird z.Z. über Änderungen der Richtlinie 90/220/EWG über die absichtliche
Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt beraten.
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu diesen Änderungen?
Die Bundesregierung begrüßt, dass, nachdem das Änderungsverfahren zur
Richtlinie 90/219/EWG über den Umgang mit genetisch veränderten
Organismen in geschlossenen Systemen abgeschlosssen ist, nun auch die
sogenannte Freisetzungsrichtlinie neuen Erfahrungen, Anforderungen und
Erkennntnissen angepasst werden soll. Die Bundesregierung ist bemüht,
die Beratungen voranzubringen und dabei den Vorrang des Schutzes von
Mensch und Umwelt beim Umgang mit Gentechnik zu gewährleisten, ohne auf
den Abbau überflüssiger Bürokratie zu verzichten, um die verantwortbaren
Innnovationspotentiale der Bio- und Gentechnik weiter zu entwickeln und
zu nutzen.
Welche zusätzlichen Initiativen zur Änderung von nationalen Vorschriften
und Vorschriften der Europäischen Union zur Gentechnik plant die
Bundesregierung in diesem Jahr?
Wie begründet die Bundesregierung diese geplanten Initiativen zu Änderungen?
Initiativen zu weiteren Änderungen des EU-Rechts zur Gentechnik plant die
Bundesregieruung derzeit nicht. Auf nationaler Ebene prüft die Bundesregierung
zur Zeit, wie die beschlossenn Änderungen der Richtlinie 90/219/EWG über
den Umgang mit genetisch veränderten Organismen in geschlosssenen Systemen
durch Novellierung des Gentechnikgesetzes (GenTG)und den ergänzenden
Verordnungen in Deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Außerdem prüft die
Bundesregierung den Erlass einer Verordnung nach § 14 Abs.4 GenTG über
vereinfachte Freisetzungsverfahren.
© pawlik; 29. Sept. 1999