Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 15/64 vom 26.9.2003
Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Ressortforschungseinrichtungen des Bundes regelmäßig im Hinblick auf internationale Qualitätsanforderungen an das deutsche Forschungssystem evaluieren (Zusatztagesordnungspunkt 7)
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) (CDU/CSU): In der heutigen Debatte geht es um einen wichtigen Bereich der deutschen Forschung, um die Ressortforschungseinrichtungen des Bundes. Darunter versteht man die Forschungseinrichtungen des Bundes, die nicht dem Forschungsministerium, sondern anderen Bundesministerien zugeordnet sind.
Der Faktenbericht 2002 zum Bundesbericht Forschung 2000 des Bundesforschungsministeriums weist bei den Ausgaben des Bundes für Forschung und Entwicklung in den letzten beiden Jahren ein Soll von rund 9 Milliarden Euro auf. Davon entfallen rund 3 Milliarden Euro auf die Ressortforschung. Von der Ressortforschung entfallen etwa 1,2 Milliarden Euro auf den Bereich des Verteidigungsministeriums. Dieser Bereich unterliegt weitgehender Geheimhaltung und muss deshalb von vornherein von der öffentlichen Evaluierung ausgenommen werden. Außerdem erfüllen die Forschungsanstalten, die den Bundesministerien angegliedert sind, auch administrative Aufgaben. Die Ausgaben hierfür sind von den Ausgaben für die eigentliche Forschung ebenfalls abzurechnen.
Wenn man unterstellt, dass die Ausgaben für administrative Aufgaben ca. ein Drittel des Ausgabenvolumens in Anspruch nehmen, so bleibt immer noch ein Betrag von rund 1,2 Milliarden Euro, der für die allgemeine wissenschaftliche Forschung und Entwicklung zur Verfügung steht. Das ist ein Betrag, der genauso hoch ist wie die Ausgaben des Bundes für die Grundfinanzierung der Max-Planck-Gesellschaft und der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie der Fraunhofer-Gesellschaft zusammengenommen. Es handelt sich also nicht um eine Bagatellgröße, sondern um ein gewaltiges Finanzvolumen, das die besondere Aufmerksamkeit von Regierung, Parlament und Öffentlichkeit verdient.
Die FDP fordert in ihrem Antrag, die Ressortforschungseinrichtungen der Bundesministerien einer Evaluierung zu unterwerfen. Evaluation heißt Bewertung. Einer Bewertung wird in unserer heutigen Zeit grundsätzlich vieles unterworfen. Die Leistung eines Arbeitnehmers wird unter anderem durch seinen Lohn bewertet. Je mehr Geld im Spiel ist, desto höher werden in der Regel die Anforderungen und desto genauer erfolgt die Bewertung. Es ist nicht ersichtlich, weshalb gerade die Ressortforschung, bei der es unter anderem um sehr viel Geld geht, hiervon ausgenommen werden sollte.
Die Vorteile der Bewertung von Forschungseinrichtungen sind vielfaltig. Evaluierung ist in gewisser Weise Erfolgskontrolle. Sie hat aber eine Reihe zusätzlicher Effekte. Mit der Evaluierung ist immer auch eine Bestandsaufnahme und kritische Auseinandersetzung des Betroffenen mit seinem Tun verbunden. Speziell im Bereich der Forschung ist beispielsweise ein wichtiges Charakteristikum herausragender Forschung deren internationale Sichtbarkeit. Schließlich sind die Bewertung und der Vergleich mit Vergleichsgruppen ein Anreiz zu Wettbewerb, zu Spitzenleistungen und zu hoher Effizienz. Gerade in einer Zeit knapper Finanzen ist höchste Effizienz gefordert.
Nur eine Evaluierung, also eine Bewertung der Tätigkeit der Ressortforschungseinrichtungen durch unabhängige Gremien, kann sicherstellen, dass die Forschungsleistung der Institute gestärkt, dass „Defizite aufgedeckt und Reformen angestoßen“ werden. Bestes Beispiel für die Richtigkeit dieser These ist die Leibniz-Gemeinschaft. Die Leibniz-Gemeinschaft ist – neben der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren – Vorreiter auf dem Gebiet erfolgreicher Evaluierung. Seit zwei Jahren ist bei der Leibniz-Gemeinschaft ein eigener Senatsausschuss für die Evaluation verantwortlich. Die Mitglieder bestehen unter anderem aus Vertretern des Bundes und der Länder sowie aus Wissenschaftlern aus dem In- und Ausland. Jede der 80 Leibniz-Einrichtungen wird spätestens im Siebenjahresrhythmus bewertet. Die jeweiligen Ergebnisse dienen als maßgebliche Beratungsgrundlage, wenn die Bund-Länder-Kommission über die weitere Förderung der Forschungs- und Serviceinstitute berät. Nach Ansicht der Leibniz-Gemeinschaft ist diese Art der Evaluation eine unerlässliche Voraussetzung für die lebenswichtige Qualitätssicherung der Forschung.
Der Erfolg gibt der Leibniz-Gemeinschaft Recht. Das Beispiel zeigt, dass die Evaluierung auch auf den Bereich der Ressortforschung übertragen werden muss. Ich halte daher die im Antrag geforderte Evaluierung der Ressortforschung – mit Ausnahme des Verteidigungsbereiches und des administrativen Anteils – für dringend geboten.
Die Bundesregierung hat sich bisher geweigert, die Ressortforschungsanstalten systematisch zu evaluieren. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass damit auch ein Desinteresse an dieser Forschung besteht oder dass die Bundesregierung die wissenschaftliche Forschung in diesem Bereich gängeln will. Eine Gängelung kann aber nie zu wissenschaftlichen Höchstleistungen führen.
Ich fordere daher die Bundesregierung auf, diesen Teil der Ressortforschung – mit Ausnahme des Verteidigungsbereiches und des administrativen Anteils – systematisch evaluieren zu lassen und damit das hervorragende Leistungspotenzial dieser Einrichtungen voll auszuschöpfen und zu fördern.