Pressemitteilung vom 26. April 2002
Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts im
Deutschen Bundestag am Freitag, den 26.04.02, erklärt der Bundestagsabgeordnete aus dem
Landkreis München, Dr. Martin Mayer (CSU):
Bedingt durch den massiven Protest, der auch in zahlreichen Briefen von
Bürgern aus dem Wahlkreis zum Ausdruck kam, und die entschiedene Ablehnung des
rot-grünen Gesetzentwurfes zur Neuregelung des Waffenrechts durch die Union ist die
Koalition bei der Waffenrechtsnovelle nunmehr nahezu auf Unionskurs eingeschwenkt. Dieses
Ergebnis wurde durch engen Schulterschluss mit den Schützen, Jägern, Waffensammlern und
Waffenherstellern sowie den unionsregierten Bundesländern erreicht.
Zuletzt hatte die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion durchgesetzte
öffentliche Anhörung des Bundestagsinnenausschusses vom 20. März 2002 deutlich gemacht,
dass der rot-grüne Gesetzesentwurf Schützen, Jäger, Waffensammler und Waffenhersteller
in hohem Maße belastet, ohne zu einer Verbesserung der inneren Sicherheit zu führen.
Aufgrund der durch den parlamentarischen Einsatz der Union erreichten
Veränderungen wird nunmehr auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bundestag dem Gesetz
zur Neuregelung des Waffenrechts zustimmen.
Durch umfangreiche Änderungsanträge wurden folgende von der Union
kritisierte wesentliche Mängel des Gesetzentwurfs beseitigt:
- Eine sinnlose Waffenbegrenzung ist vom Tisch. Grundsätzlich sind z.B. für Schützen
ein Kontingent von zwei Kurzwaffen und drei automatischen Langwaffen vorgesehen. Die
Kontingentierung von Langwaffen konnte verhindert werden.
- Es bleibt bei der bewährten sog. gelben Waffenbesitzkarte" für Langwaffen.
- Künftig soll die gelbe Waffenbesitzkarte" auch für Repetierlangwaffen mit
gezogenen Läufen sowie einläufige Einzellader, Kurzwaffen, für Patronenmunition und
mehrschüssige Kurz-Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) gelten.
Darüber hinaus wird, wie von uns gefordert, die gelbe Waffenbesitzkarte" für
Vereine ermöglicht.
- Eine Meldepflicht der Vereine für inaktive Sportschützen wurde entgegen der vorherigen
Absicht der Koalition fallen gelassen.
- Auch die Absicht einer ständigen Bedürfnisprüfung für alle Schusswaffen im Besitz
der Sportschützen und Jäger wurde fallen gelassen. Es wird ein Regeltatbestand für das
Bedürfnis von Jägern und Sportschützen eingeführt.
- Der Gesetzentwurf sieht jetzt ein waffenrechtliches Bedürfnis bei Mitgliedern eines
schießsportlichen Vereins, der einem anerkannten Verband angehört, sowie bei Inhabern
eines gültigen Jagdscheins vor.
- Die im ursprünglichen rot-grünen Gesetzentwurf vorgesehenen übertriebenen
Aufbewahrungspflichten wurden praxisnah und zur Zufriedenheit von Sportschützen und
Jägern sowie Waffensammlern verändert.
- Die willkürliche Festsetzung von Altersgrenzen wurde zu Gunsten einer sinnvollen
Regelung aufgegeben. Die Altersgrenze bei Sportschützen für Luftdruck und CO2-Waffen
wird auf 10 Jahre herabgesetzt.
- Auch das zentrale Anliegen des Schaustellergewerbes, keine restriktiven
Altersbegrenzungen für das Schießen bei beweglichen Schießständen auf Volksfesten
einzuführen, wurde zufriedenstellend gelöst.
- Den berechtigten Interessen von Waffen- und Munitionssammlern wurde durch umfangreiche
Änderungen Rechnung getragen.