Selbständigkeit und Handwerksordnung
In meiner Sprechstunde wenden sich immer wieder Bürgerinnen und Bürger an mich,
weil sie durch die Vorschriften der Handwerksordnung daran gehindert werden, die
gewünschte Tätigkeit als Selbständige auszuüben. Es geht dabei beispielsweise um
Fotografen, Näherinnen und Hufschmiede, die keinen Meisterbrief haben.
Wenn Sie zu den Betroffenen gehören, schildern Sie mir bitte Ihren Fall
per mail oder an meine Adresse
Rückmeldungen:
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Holzfußbodenschleifarbeiten
Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,
ich habe eine Holz- und Bautenschutzfirma angemeldet und habe bei der dortigen
Handwerkskammer mündlich angefragt, ob ich Holzfußbodenschleifarbeiten durchführen
darf. Dieses Anliegen wurde von der Handwerkskammer abgelehnt, da Holzfußbodenschleifarbeiten
Teil des Parkettleger- bzw. Gebäudereiniger-Handwerks sind und ich nur eine abgeschlossene
Ausbildung zum Gesellen des Maurerhandwerks besitze.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir Wege aufzeigen könnten, wie ich oben
genannte Arbeiten durchführen kann ohne gegen die Handwerksordnung zu verstoßen.
Da das Abschleifen und Brundschutzversiegeln von Holzteilen in Bauwerken mir laut
des Tätigkeitsverzeichnisses für Holz und Bautenschützer ausdrücklich gestattet
ist, kann ich die Antwort der Handwerkskammer auf meine Anfrage nicht verstehen.
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Dr. Mayer empfiehlt hier, sich zur Beratung an die zuständige Industrie- und Handelskammer
zu wenden.
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Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,
wir haben am 1.5.99 eine Firma gegründet im Bereich Fugenversiegelung. Ich bin gelernter
Glaser, habe immer schon - seit 13 Jahren - in meiner alten Firma Fenster bei Schreinerein
verglast. Die Handwerkskammer Düsseldorf sagte mir, wir dürften diese Arbeiten nicht
ausführen, auch nicht wenn der Schreiner einen Meisterbrief im Fensterbau besäße. Da uns
immer wieder Firmen fragen, ob wir Fenster für sie auf deren Gewährleistung verglasen und
versiegeln, wissen wir nicht, was wir machen sollen.
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Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,
ich möchte auf der Basis "Verkauf von Hardwarekomponenten mit Einbau" z.B. Grafikkarten usw.
meine Selbstständigkeit durchführen. Der Senat stellt sich dagegen mit der Handwerkskammer,
da in meiner Gewerbeanmeldung folgender Eintrag steht "Installation von Soft- & Hardwarekomponenten".
Sie will mir dies untersagen ohne Meisterabschluss.
Frage: Ist dies wirklich so extrem?